- Mietsubvention
- Mietsubvention,von der öffentlichen Hand direkt oder indirekt geleistete Zahlungen zur Reduzierung der Mietbelastung bedürftiger Haushalte. Während die subjektorientierte Mietsubvention (Wohngeld) eine an Haushaltseinkommen und Wohnungsqualität ausgerichtete teilweise Erstattung von Mietzahlungen vorsieht, setzt die objektorientierte Mietsubvention bei der Förderung des Mietobjekts unter gleichzeitiger Festlegung einer zulässigen Höchstmiete (Kostenmiete) und der Bindung des Wohnraums für einen begrenzten Personenkreis an.
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Miet|sub|ven|ti|on, die: von der öffentlichen Hand direkt od. indirekt geleistete Zahlungen zur Reduzierung der Belastung durch die 1↑Miete (1) bei bedürftigen Haushalten.
Universal-Lexikon. 2012.